Kontakt – so erreichen Sie uns:
per eMail: info@hochzeitsfeuerwerker.at
per Telefon: +49 8868 18666
Bitte geben Sie folgende Daten mit an damit wir unser Angebot schnell erstellen können:
- Termin des Feuerwerks (Datum)
- gewünschter Abbrennzeitpunkt (Uhrzeit)
- Anlass des Feuerwerks (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Firmen-/Vereinsjubiläum, Überraschung, …)
- gewünschte Größe des Feuerwerks (Dauer, Kaliber, etc.)
- Abbrennort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und evtl. Beschreibung des Platzes)
- wenn bekannt, der mögliche Schutzabstand [siehe unten]
- spezielle Wünsche (z.B. eigenes Design von Lichterbildern o.Ä.)
- Gab es auf dem Gelände schon früher Feuerwerke?
- Ihre Telefonnummer/eMail-Adresse für Rückfragen
- Ihre Postanschrift, in der Regel erhalten Sie unser Angebot per eMail
- falls möglich Luftaufnahmen (z.B. von Google-Maps, …)
- bitte geben Sie einen zweiten Weg an, auf dem wir Sie erreichen können. Schon mehrfach
waren Postfächer bei Freemaildiensten voll und wir konnte unser Angebot nicht übermitteln.
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel eine Vorlaufzeit von mindesten 8 Wochen benötigen. In Ausnahmefällen kann, unter bestimmten Umständen, diese Zeit auch unterschritten werden.
- Ein genügend großer Abbrennplatz mit entsprechendem Schutzabstand muss zur Verfügung stehen, dies kann je nach gewünschtem Feuerwerk bedeuten:
– min. 20 Meter* für Barockfeuerwerke, Lichterbilder, …
– min. 60-120 Meter* für die gänigen Hochzeitsfeuerwerke
– bis zu 400 Meter* für sehr große Feuerwerke
* Schutzabstand gilt rund um den Abbrennplatz! - In diesem Sicherheitsbereich sollten sich keine brandempfindlichen Objekte befinden. (z.B. Gastanks, Häuser mit Strohdach, Tankstelle, …)
- Idealerweise ist der nächste Wald mindestens 100m entfernt.
- Es sollten in unmittelbarer Nähe keine Kirchen, Friedhöfe, Kinder- und Altersheime oder Krankenhäuser liegen, da hier sonst spezielle Zustimmungen nötig sind.
- Der Grundstücksbesitzer muss schriftlich sein Einverständnis geben, dass auf seinem Grund ein Feuerwerk abgebrannt werden darf (ein entsprechendes Formular stellen wir zur Verfügung).